INSOLVENZVERFAHREN
§ 1 der Insolvenzordnung (InsO) gibt die Ziele des Insolvenzverfahrens vor:
„Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird die Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.“
Zu Ihrer Information über den Stand der hier geführten Insolvenzverfahren bieten wir Ihnen den Online-Service GIS. Mit diesem Gläubigerinformationssystem können sich Insolvenzgläubiger über den Stand des Verfahrens informieren und Forderungsanmeldungen eingeben. Bei der Forderungsanmeldung ist zu beachten, dass diese - unabhängig von der Anmeldung im Internet - im Anschluss schriftlich mit Anlagen doppelt bei uns einzureichen ist.